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   BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83   

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https://dejure.org/1984,6613
BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83 (https://dejure.org/1984,6613)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1984 - 7 RAr 40/83 (https://dejure.org/1984,6613)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1984 - 7 RAr 40/83 (https://dejure.org/1984,6613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslosengeld - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - Höhe des Arbeitslosengeldes

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 11/81
    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83
    Dies wäre der Fall, wenn durch die eingetragenen Steuerklassen der geringste Lohnsteuerabzug erreicht würde, was, wie der Senat schon entschieden hat (Urteile vom 18. Februar 1982 - 7 RAr 76/80 - und vom 18. März 1982 - 7 RAr 11/81 -)" anhand der jeweiligen "Tabelle zur Steuerklassenwahl" beurteilt werden kann, die der Bundesminister der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder Jährlich herausgeben.
  • BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 76/80
    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83
    Dies wäre der Fall, wenn durch die eingetragenen Steuerklassen der geringste Lohnsteuerabzug erreicht würde, was, wie der Senat schon entschieden hat (Urteile vom 18. Februar 1982 - 7 RAr 76/80 - und vom 18. März 1982 - 7 RAr 11/81 -)" anhand der jeweiligen "Tabelle zur Steuerklassenwahl" beurteilt werden kann, die der Bundesminister der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder Jährlich herausgeben.
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83
    Diese Anbindung des Alg an Lohnsteuerklassen und Lohnsteuertabellen begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; die darin liegende Pauschalierung ist dem Gesetzgeber grundsätzlich erlaubt (BVerfGE 63, 255, 262; BSGE 51, 10 : SozR U100 @ 111 Nr. 4; vgl ferner die nicht veröffentlichen Urteile des Senats vom 13. November 1980 1M/80 1980 - 7 RAP - 7 RAr - und vom 10. Dezember.
  • BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe

    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83
    Diese Anbindung des Alg an Lohnsteuerklassen und Lohnsteuertabellen begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; die darin liegende Pauschalierung ist dem Gesetzgeber grundsätzlich erlaubt (BVerfGE 63, 255, 262; BSGE 51, 10 : SozR U100 @ 111 Nr. 4; vgl ferner die nicht veröffentlichen Urteile des Senats vom 13. November 1980 1M/80 1980 - 7 RAP - 7 RAr - und vom 10. Dezember.
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 85/80

    Steuerklassenwechsel - Eingehen der Ehe - Ehegattensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83
    Ein solcher Steuerklassenwechsel liegt zwar noch nicht vor, wenn Ehegatten erstmals nach Eingehen der Ehe anstelle der bis dahin für sie als Nichtverheiratete geltenden Steuerklassen die nunmehr für sie als Eheleute steuerrechtlich in Betracht kommenden Steuerklassen in ihre Lohnsteuerkarten eintragen lassen (BSGE 52, 227 : SozR "100 5 113 Nr. 2 : SGb 1982, 252 mit Anm Martens).
  • BSG, 10.09.1975 - 3 RK 12/74

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung

    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83
    Es soll - allein oder zusammen mit dem Zuschuß nach 5 1u MuSchG - den Unterhalt der (werdenden) Mutter sichern und den ausfallenden Arbeitslohn ersetzen (vgl BSGE 40, 211, 212 n.
  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 52/82
    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83
    Ebenso liegt kein Fall des Steuerklassenwechsels vor, wenn einem Ehegatten unter Berücksichtigung der für den anderen Ehegatten eingetragenen Lohnsteuerklasse nachträglich während des Kalenderjahres eine Lohnsteuerkarte erteilt wird, in die die korrespondierende Lohnsteuerklasse eingetragen wird (vgl das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 52/82 -).
  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 12/91

    Erziehungsgeld - Lohnersatzleistung

    Wie eine daraus folgende Änderung der Steuerklasse eines Ehegatten für die Höhe des Alg-Anspruchs zu berücksichtigen ist, ergibt sich aus der die Anwendung des § 113 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AFG ausschließenden Sonderregelung des § 113 Abs. 2 AFG, die hier in der zuletzt durch das Steuerentlastungsgesetz 1981 vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1381) geänderten Fassung Anwendung findet (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; BSGE 61, 45, 49 = SozR 4100 § 113 Nr. 5).

    Dieser Wechsel kann sich nämlich nach dem erneuten Steuerklassenwechsel zum 1. August 1988 auf das Alg ab 1. Oktober 1988 nicht mehr auswirken; denn sind die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen nicht nach § 113 Abs. 2 Satz 1 AFG zu berücksichtigen, sind gemäß Satz 2 der Vorschrift nicht die früheren Eintragungen (also diejenigen ab 1. Februar 1988), sondern die dem Verhältnis der monatlichen Arbeitslöhne der Ehegatten tatsächlich entsprechenden Lohnsteuerklassen maßgebend (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3).

    Geänderte Lohnsteuerklassen entsprechen dem Verhältnis der Arbeitslöhne der Ehegatten zueinander nämlich nur dann, wenn der Steuerklassenwechsel objektiv geboten war, weil die bisherige Steuerklassenkombination bei den erzielten Arbeitslöhnen zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug führte (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; BSGE 61, 45, 52 = SozR 4100 § 113 Nr. 5; BT-Drucks 7/4127 S. 53 Begründung zu Art. 20 Nr. 27 des Entwurfs eines Haushaltsstrukturgesetzes) oder - mit anderen Worten -, wenn die neu eingetragenen Steuerklassen den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

    Dies hat nach der Rechtsprechung des Senats zur Folge, daß anhand des zuletzt vor Ausfall des Arbeitslohnes erzielten monatlichen Arbeitslohnes zu prüfen ist, ob die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen dem Verhältnis der monatlichen Arbeitslöhne beider Ehegatten entsprechen (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; zustimmend Gagel, Komm zum AFG, Stand Mai 1991, § 113 RdZiff 64; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, Komm zum AFG, Stand Juli 1991, § 113 S. 186b/1).

    Maßstab ist in diesen Fällen allein, ob der Lohnsteuerklassenwechsel ohne den Lohnausfall tunlich gewesen wäre (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3).

    So hat der Senat im Urteil vom 20. März 1984 (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3) entschieden, daß die Frage, ob das Verhältnis der monatlichen Arbeitslöhne beider Ehegatten den neu eingetragenen Lohnsteuerklassen entspricht, auch dann nach dem zuletzt erzielten Arbeitslohn der Arbeitnehmerin zu beurteilen ist, wenn diese während des Mutterschaftsurlaubes im Anschluß an die Schutzfrist des § 8a Mutterschutzgesetz Mutterschaftsgeld bezieht.

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Vorliegend ist deshalb, weil Nr. 2 nicht eingreift, auf das Arbeitsentgelt des Klägers in Höhe von 2.733,38 DM vor der Arbeitslosigkeit und dem Alg-Bezug (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 18 ff; SozR 3-4100 § 113 Nr. 1 S 6) und das Arbeitsentgelt seiner Ehefrau am Tage des Eintritts der Steuerklassenänderung (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7), also zum 1. April 1999, abzustellen.

    Soweit es den Kläger betrifft, ist er also so zu stellen, als ob er das der Entgeltersatzleistung "zugrundeliegende" Entgelt weiter erzielen würde (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 20); auf die Höhe des Zwischenverdienstes im August 1998 (837,50 DM) kommt es nicht an.

    Auch wenn bei der Steuerklassenwahl - wie unter Geltung des § 113 Abs. 2 AFG - eine Zweckmäßigkeitsprüfung (bei zwei Arbeitsentgelten) bzw eine Tunlichkeitsprüfung (bei lohnsteuerfreier Entgeltersatzleistung für einen oder beide Ehegatten; vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 20) erforderlich ist, kann entgegen der früheren zu § 113 AFG ergangenen Rechtsprechung des BSG nicht (mehr) gefordert werden, daß die gewählte Steuerklassenkombination zum "geringsten" gemeinsamen Lohnersteuerabzug führt bzw führen würde (vgl hierzu BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7 S 44).

  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub

    Es besteht dann der geforderte ursächliche Zusammenhang zwischen den Schutzfristen und dem Wegfall der Vergütung (vgl. BSG 17. April 1991 - 1/3 RK 26/89 - SozR 3 - 2200 RVO § 200 Nr. 1; 20. März 1984 - 7 RAr 40/83 - SozR 2-4100 AFG § 113 Nr. 3).

    Es soll den Unterhalt der (werdenden) Mutter für diesen Zeitraum sichern (BSG 17. April 1991 - 1/3 RK 26/89 - SozR 3-2200 RVO § 200 Nr. 1; 20. März 1984 - 7 RAr 40/83 - SozR 2-4100 AFG § 113 Nr. 3; BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34, 39 ff.; 12. Juli 1995 - 10 AZR 511/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 182 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 129).

  • BAG, 29.01.2003 - 5 AZR 701/01

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld während der Elternzeit

    Auch das Bundessozialgericht versteht den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld als Leistung, die den Unterhalt der Mutter sichern und den ausfallenden Arbeitslohn ersetzen soll (BSG 20. März 1984 - 7 RAr 40/83 - SozR 4100 AFG § 113 Nr. 3).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 47/92

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren

    Wie insbesondere den Gesetzesmaterialien zu entnehmen ist, ist der Steuerklassenwechsel objektiv geboten, wenn die bisherige Lohnsteuerklassenkombination nach den erzielten Arbeitslöhnen beider Ehegatten insgesamt zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug führen würde (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; vgl Begründung zu § 113 AFG, BT-Drucks 7/4127 S 53 sowie Begründung zu Art. 10 des Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1981, BT-Drucks 8/3701 und 3901, jeweils S 77) oder - mit anderen Worten -, wenn die neu eingetragenen Steuerklassen den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

    Nach der Rechtsprechung muß für den Vergleich der Arbeitsentgelte in solchen Fällen grundsätzlich der gesamte Ausfall des Arbeitslohns des betreffenden Ehegatten, und nicht nur ein Teil davon, berücksichtigt werden (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3).

    Der Steuerklassenwechsel des Klägers und seiner Ehefrau entsprach unter diesen Voraussetzungen am 1. März 1990 offensichtlich nicht dem Verhältnis beider Arbeitslöhne; denn Offensichtlichkeit liegt nach der Rechtsprechung des BSG vor, wenn das geringere Einkommen den Tabellensatz um wenigstens 10 vH überschreitet (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3), was hier der Fall ist.

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG, nach der für § 113 Abs. 2 Satz 3 AFG immer der gesamte Ausfall des Arbeitsentgelts eines Ehegatten und nicht nur eines Teiles davon für die Vergleichbarkeit der beiderseits erzielten Arbeitsentgelte zu berücksichtigen ist (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3).

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel - geringeres

    Bei demjenigen Ehegatten, der aktuell kein Arbeitsentgelt erzielt und wegen dieses Ausfalls einen Anspruch auf das gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfreie Alg hat, ist dagegen das vor der Arbeitslosigkeit zuletzt erzielte Arbeitsentgelt für die Prüfung maßgeblich (vgl zu § 113 AFG: BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; = SozR 4100 § 113 Nr. 5 und Nr. 7 sowie SozR 3-4100 § 113 Nr. 1; zu § 137 SGB III: BSG SozR 3-4300 § 137 Nr. 1 und Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R -).
  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 31/02 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung wegen grober Fahrlässigkeit

    Bei demjenigen Ehegatten, der aktuell kein Arbeitsentgelt erzielt und wegen dieses Ausfalls einen Anspruch auf das gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfreie Alg hat, ist dagegen das vor der Arbeitslosigkeit zuletzt erzielte Arbeitsentgelt für die Prüfung maßgeblich (vgl zu § 113 AFG: BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; = SozR 4100 § 113 Nr. 5 und Nr. 7 sowie SozR 3-4100 § 113 Nr. 1; zu § 137 SGB III: BSGE 88, 299 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 1 und Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R -).
  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel -

    Da beide Ehegatten Alg bezogen haben, mithin zum Zeitpunkt des Lohnsteuerklassenwechsels Arbeitsentgelt nicht erzielten, sind die zuletzt vor dem Ausfall des Arbeitsentgelts erzielten monatlichen Arbeitsentgelte gegenüberzustellen (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; SozR 3-4100 § 113 Nr. 1; BSG Urteil des Senats vom 21. September 1995 - 11 RAr 13/95 - DBlR 4262 zu § 113 AFG).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 13/95

    Voraussetzungen für den Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld (Alg) -

    Entscheidend ist stets, ob der Steuerklassenwechsel auch ohne den Lohnausfall tunlich gewesen wäre (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3).

    Dem Arbeitsentgelt der Ehefrau ist daher der zuletzt vor dem Ausfall des Arbeitslohnes erzielte monatliche Arbeitslohn des Klägers gegenüberzustellen (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; SozR 3-4100 § 113 Nr. 1).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren

    Wie insbesondere den Gesetzesmaterialien zu entnehmen ist, ist der Steuerklassenwechsel objektiv geboten, wenn die bisherige Lohnsteuerklassenkombination nach den erzielten Arbeitslöhnen beider Ehegatten insgesamt zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug führen würde (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; vgl Begründung zu § 113 AFG, BT-Drucks 7/4127 S 53 sowie Begründung zu Art. 10 des Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1981, BT-Drucks 8/3701 und 3901, jeweils S 77) oder - mit anderen Worten -, wenn die neu eingetragenen Steuerklassen den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

    Wie dieser vorzunehmen ist, ergibt sich aus der Verbindung des Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift mit Satz 3 AFG (vgl dazu BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3).

  • BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 36/01 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 550/85

    § 14 MuSchG

  • LSG Thüringen, 23.10.2003 - L 3 AL 55/02

    Höhe des Anspruchs auf Unterhaltsgeld; Voraussetzungen der sog.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 7 AL 124/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2003 - L 7 AL 523/01
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 95/97 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel bei

  • LSG Hessen, 10.06.1998 - L 6 AL 467/97

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel -

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